markenrechtsverletzung logo


Obwohl die Krokodile dem Logo der Modemarke Lacoste ähneln, liegt keine Markenrechtsverletzung vor. Eine Markenrechtsverletzung im gewerblichen Bereich kann beispielsweise die Nutzung eines Logos oder eines Firmennamens sein.

Das Auskunftsportal des österreichischen Patentamts registriert alle in Österreich gültigen Marken und hilft Ihnen bei der Recherche. Tel: 0211.5858990. Auch die Umseztung erfolgt durch professionelle Grafiker. Sie können die Einstellungen anpassen, in dem Sie Navigation auf der linken Seite nutzen. Entschließen Sie sich dazu, das Logo Ihres Unternehmens beim Deutschen Patent- und Markenamt zu schützen, erhalten Sie damit das ausschließliche Recht, das Logo als Kennzeichnung zu nutzen. Die Idee dazu leitet sich aus dem Wortspiel Prepear ab. Ein Markenschutz kann nur durch eine Markenanmeldung erzielt werden. Das Gericht sieht in der Abbildung über die gesamte Brustbreite einen Ausdruck der Meinungsäußerung des Trägers des T-Shirts für rein „dekorative” Zwecke, der sich nach außen hin (sympathisierend oder persiflierend) in eine Beziehung zu den Symbolen der ehemaligen DDR und ihrem Ehrentitel “HELD DER ARBEIT” und “Hände” als Bestandteil des SED-Emblems setzen will. Die Ansprüche verjähren 3 Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, d.h. der Geschädigte muss innerhalb dieser Verjährungsfrist tätig werden. Bildquellennachweise: Bild 1: © Randolf Berold / PantherMedia / Bild 2: © Arcady / PantherMedia, (040) 333 691 60 – 00 040 32 55 32 42 info@kanzlei-bennek.de, Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr, Rechtsanwalt Marco Bennek – Markenrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht & IT-Recht, Telefon: (040) 333 691 60 – 00 E-Mail:   info@kanzlei-bennek.de. Dieser Grundsatz besagt, dass ein Markeninhaber, der seine Ware unter seiner Marke im EWR selbst auf den Markt gebracht hat, die Weiterverbreitung im EWR nicht verhindern kann. Alternativ können Sie Ihr EU-Logo auch als Unionsgewährleistungsmarke anmelden. Je nach Markentyp kann eine Bildmarke, Wortmarke oder Wortbildmarke registriert werden.

Lassen Sie Ihr Logo allerdings als Design und nicht als Marke eintragen, ist der Schutz Ihres Logos immer auf 25 Jahre limitiert. So legt etwa der BGH dar, dass allgemein bekannte Abkürzungen und Symbole ehemaliger staatlicher Organisationen auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken nicht als Herkunftshinweis verstanden werden. Darüber hinaus hat der Markeninhaber bei einer Markenrechtsverletzung einen Schadenersatzanspruch. Im Hinblick auf die Kosten kommt es darauf an, ob es sich um eine nationale, europaweite oder internationale Anmeldung handelt. Unsere kostenlosen Leistungen können wir nur mit Hilfe von Werbung anbieten. Dann rufen Sie uns jetzt an unter (040) 333 691 60 – 00 oder schreiben Sie eine Mail an info@kanzlei-bennek.de. Der Streitwert einer Markenrechtsverletzung ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden.

Da im Markenrecht meist sehr hohe Gegenstandswerte bemessen werden, sind die Anwalts- und Gerichtskosten nicht unbeachtlich. Nutzt ein anderes Unternehmen ein identisches Logo, begeht es eine Markenrechtsverletzung. Dann könnte die Verwendung eines im Wesentlichen gleichen Logos (Bildbestandteiles) auch nach §§ 97 Bsp. Wenn sich herausstellt, dass der Mitbewerber eine verwechslungsfähige Marke später als Sie eingetragen hat, dann können Sie (unabhängig vom Ablauf der Einspruchsfrist im Eintragungsverfahren) immer noch gemäß §§ 51 Nichtdestotrotz kann hier unter Umständen das Namensrecht verletzt werden.
Schildern Sie uns Ihr Rechtsproblem. 2 MarkenG

Von diesem Grundsatz werden vereinzelt Ausnahmen gemacht. Hier Anliegen schildern! Im Nachfolgenden geht es daher um zehn Rechtsirrtümer rund um Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung und markenrechtlicher Abmahnung. Bei einer Bildmarke sind lediglich die grafischen Elemente geschützt, während bei einer Wort-Bildmarke der Logoschutz auch Buchstaben, Zahlen oder andere schriftliche Anteile unabhängig von der Anordnung und der Schreibweise umfasst. Bevor man eine nationale Marke im Markenregister anmeldet, sollte man den Markenschutz prüfen und eine ausführliche Markenrecherche erfolgen. Da bereits die Nutzung eines ähnlichen Namens eine Markenrechtsverletzung darstellt, sollte geprüft werden, ob eine derartige Marke bereits vorhanden ist. Wenn Sie Ihr Logo rechtssicher schützen lassen wollen, sollten Sie keine Kompromisse eingehen.
Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke.